Nicht alle Leistungen in unserer Ordination werden von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. Für Versicherungsbestätigungen, diverse Atteste, Kuranträge und Pflegegeldanträge müssen wir eine Aufwandsentschädigung einheben. Auch Reisemedizinische Beratung und Impfungen, einige physikalische Therapien, und manche Infusionstherapien sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen. Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall
erbracht werden.
Honorare ab 1. Jänner 2021:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 158,20
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 43,67
Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft pauschal: EUR 10,--
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.arztnoe.at/fileadmin/Data/Documents/pdfs/plakatA3_privatleistungen.pdf
Anhebung Impfhonorar
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, die Empfehlungshonorare für Impfungen während Impfaktionen auf EUR 16,- (vormals EUR 14,-) sowie außerhalb
von Aktionen (z.B. Reiseimpfungen) auf EUR 19,- (vormals EUR 15,-) anzuheben.
Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat ein Formular zur Allgemeinen Sporttauglichkeitsuntersuchung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen beschlossen. Die Untersuchung dauert etwa 20 Minuten und beinhaltet unter anderem ein EKG.
Der dafür vorgesehene Empfehlungstarif beträgt 70,- Euro.
Das online auszufüllende Formular finden Sie unter dem Link: www.sportmedizingesellschaft.at