Nicht alle Leistungen in unserer Ordination werden von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. Für Versicherungsbestätigungen, diverse Atteste, Kuranträge und Pflegegeldanträge müssen wir eine Aufwandsentschädigung einheben. Auch Reisemedizinische Beratung und Impfungen, einige physikalische Therapien, und manche Infusionstherapien sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen. Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall
erbracht werden.
Honorare ab 1.1.2017:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: € 147,90
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: € 40,82
Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft pauschal: € 10,--
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://cms.arztnoe.at/cms/dokumente/1003096_249150/b405c2ae/Empfehlungstarife_Plakate.pdf
Anhebung ab 20.06.2013
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat in ihrer Sitzung am 20.06.2013 beschlossen, dass die Empfehlungshonorare für Impfungen während Impfaktionen auf € 14,- (vormals € 12,-)
sowie außerhalb von Aktionen (z.B. Reiseimpfungen) auf € 19,- (vormals € 15,-) angehoben werden.
Sporttauglichkeitsuntersuchung
Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat ein Formular zur Allgemeinen Sporttauglichkeitsuntersuchung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen beschlossen. Die Untersuchung
dauert etwa 20 Minuten und beinhaltet unter anderem ein EKG. Der dafür vorgesehene Tarif beträgt € 70,- .